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Wärme · Förderung

Reform der Heizungsförderung 2026

Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die staatliche Heizungsförderung (BEG/KfW). Die Förderung bleibt grundsätzlich bestehen – allerdings ändern sich einige Zuschläge und Berechnungsgrundlagen.

KfW-Programm 458

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Die BEG-Heizungsförderung wird über das KfW-Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" abgewickelt. Sie ist ein Direktzuschuss (kein Kredit) und ergänzt bestehende Förderprogramme wie den ergänzenden Kredit 358/359.

Gefördert wird der Einbau einer klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude – sowohl in der eigenen als auch in vermieteten Wohneinheiten. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und mehreren Boni zusammen, die addiert werden, bis der maximale Fördersatz von 80 % der förderfähigen Kosten erreicht ist.

Für die erste selbstgenutzte Wohneinheit sind seit dem 21.07.2026 bis zu 28.000 € Investitionskosten förderfähig. Daraus können sich – je nach persönlicher Situation – bis zu 22.400 € Zuschuss ergeben. Für weitere Wohneinheiten im gleichen Gebäude gelten gestaffelt geringere Höchstbeträge.

Was ist förderfähig?
  • Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen (z. B. Pellet, Scheitholz)
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen (spätere Umrüstung)
  • Innovative Heiztechnik / Hybridlösungen
Antragsberechtigt

Private Eigentümer:innen

Natürliche Personen als Eigentümer:innen von Bestandswohngebäuden – unabhängig davon, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird. Der Einkommensbonus ist an die Selbstnutzung geknüpft.

Antrag & Reihenfolge

Erst Vertrag, dann Antrag

Zuerst wird ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen – mit aufschiebender bzw. auflösender Bedingung auf die Förderzusage. Erst danach wird der Zuschuss im KfW-Portal beantragt.

Unterlagen

BzA & Fachunternehmererklärung

Für den Antrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, ausgestellt von einer/einem Energie-Effizienz-Experten:in oder einem berechtigten Fachunternehmen. Nach Umsetzung folgt die Fachunternehmererklärung als Nachweis.

Die gute Nachricht zuerst

Die Reform ist kein Grund, ein Heizungsprojekt abzusagen oder zu verschieben.

Für viele Bauherren ändern sich die Zuschüsse nur moderat. Manche erhalten etwas weniger Förderung, andere profitieren sogar von den neuen Einkommensregelungen. Entscheidend sind Ihre persönliche Situation und der Zeitpunkt der Antragstellung.

Was ändert sich?

Vier Punkte, die Sie kennen sollten

1 · Einkommensgrenzen

Neue, feiner gestaffelte Einkommensförderung

Die Einkommensförderung wird künftig feiner gestaffelt. Das bedeutet:

  • Haushalte mit niedrigem Einkommen können sogar mehr Förderung erhalten.
  • Haushalte knapp oberhalb der bisherigen Grenze von 40.000 € profitieren erstmals ebenfalls von einem Bonus.
  • Sehr hohe Einkommen erhalten weiterhin keinen Einkommensbonus.
Einkommensbonus im Detail
2 · Austauschbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird kleiner

Wer eine alte fossile Heizung ersetzt, erhält weiterhin einen Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser sinkt jedoch schrittweise:

  • bis 20.07.2026 20 %
  • ab 21.07.2026 16 %
  • danach alle 6 Monate − 4 Prozentpunkte
  • Mitte 2028 entfällt vollständig
3 · Effizienzbonus

Bonus für natürliche Kältemittel entfällt

Bislang wurden Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln zusätzlich gefördert. Dieser Effizienzbonus von 5 % entfällt vollständig.

4 · Förderfähige Kosten

Maximal förderfähige Kosten sinken

Für die erste selbstgenutzte Wohneinheit reduziert sich der Kostenrahmen schrittweise. Dadurch kann sich der maximale Zuschuss künftig etwas verringern.

Einkommensbonus im Detail

Bis zu 40 % zusätzlicher Zuschuss für einkommensschwächere Haushalte

Der Einkommensbonus ist der größte einzelne Zuschlag im KfW-Programm 458. Er wird zusätzlich zur Grundförderung von 30 % gewährt und ist seit dem 21.07.2026 in drei Stufen gestaffelt: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen (zvE) bis 30.000 € pro Jahr, 30 % zwischen 30.000 € und 40.000 € und 10 % zwischen 40.000 € und 50.000 €. Zusammen mit der Grundförderung sind so bis zu 70 % Zuschuss allein aus diesen beiden Bausteinen möglich, weitere Boni können bis zum gesetzlichen Deckel von 80 % dazukommen.

Neu ist außerdem ein Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Bonusstufe maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 € rechnerisch reduziert.

Ziel des Bonus ist, den Heizungstausch auch für Haushalte wirtschaftlich abbildbar zu machen, die eine hohe Investition aus eigener Kraft nur schwer stemmen können.

Rechenbeispiel

Grundförderung + Einkommensbonus

Wärmepumpe für die erste selbstgenutzte Wohneinheit, förderfähige Kosten bis zur seit dem 21.07.2026 gültigen Obergrenze von 28.000 €, zvE des Haushalts bei 38.000 €/Jahr (Stufe 30.000 € – 40.000 €):

  • Grundförderung30 %
  • Einkommensbonus+ 30 %
  • Zuschusssatz gesamt60 %
  • Zuschusshöhe (max.)bis zu 16.800 €

Vereinfachtes Rechenbeispiel auf Basis der seit dem 21.07.2026 geltenden KfW-Regeln. Für Ihre konkrete Situation ist eine individuelle Prüfung erforderlich.

Einkommensnachweis

So wird das Einkommen ermittelt

  • Bezugsgröße ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen (zvE) aller Eigentümer:innen der selbstgenutzten Wohneinheit.
  • Zugrunde gelegt wird der Durchschnitt aus den Einkommensteuerbescheiden des vorvergangenen und des davor liegenden Kalenderjahres.
  • Nachweis erfolgt über die entsprechenden Einkommensteuerbescheide des Finanzamts.
  • Liegen noch keine Bescheide vor, akzeptiert die KfW alternative Nachweise gemäß ihrer Anlage zum Antrag.
Zusammenspiel mit anderen Boni

Wie sich Boni addieren – und wo der Deckel liegt

  • Der Einkommensbonus kommt auf die Grundförderung von 30 % obendrauf.
  • Klimageschwindigkeitsbonus und Effizienzbonus können zusätzlich greifen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Die Summe aller Boni ist seit dem 21.07.2026 auf 80 % der förderfähigen Kosten begrenzt (zuvor 70 %) – höhere Zuschüsse sind nicht möglich.
  • Der Einkommensbonus ist an eine Person je Haushalt und selbstgenutzte Wohneinheit gebunden – er wird nicht mehrfach ausgezahlt.
Vor der Reform

Feste Grenze bei 40.000 € zvE

Bis zum 20.07.2026 galt eine klare Schwelle: Haushalte bis 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen erhielten den vollen Einkommensbonus von 30 %. Wer knapp darüber lag, ging leer aus.

Seit 21.07.2026

Feiner gestaffelte Staffel

Der Einkommensbonus wird stufenweise abgeschmolzen statt hart gekappt: 40 % bei zvE bis 30.000 €, 30 % zwischen 30.000 € und 40.000 € und 10 % zwischen 40.000 € und 50.000 €. Auch Haushalte oberhalb der bisherigen 40.000 €-Grenze können damit anteilig einen Bonus erhalten.

Weiterhin ausgeschlossen

Hohe Einkommen

Haushalte mit deutlich höherem Einkommen erhalten den Bonus auch künftig nicht. Für sie bleibt es bei Grundförderung und ggf. Klimageschwindigkeitsbonus.

Angaben zum KfW-Programm 458 und zum Einkommensbonus nach öffentlichen Informationen der KfW. Verbindlich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen von BAFA und KfW.

Wer profitiert?

Diese Gruppen können sogar besser fahren

  • Haushalte mit geringerem Einkommen
  • Familien mit Kindern
  • Eigentümer, die bisher knapp oberhalb der alten Einkommensgrenze lagen

Diese können teilweise sogar eine höhere Förderung erhalten als bisher.

Wer erhält künftig etwas weniger?

Für diese Gruppen fällt die Förderung häufig geringer aus

  • Haushalte mit höherem Einkommen
  • Bauherren, die mit dem bisherigen Effizienzbonus gerechnet haben
Sollte ich deshalb warten?

Nein – meist ist das Gegenteil sinnvoll.

Der eigentliche Unterschied entsteht nicht durch die Reform selbst, sondern dadurch, dass der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Höchstkosten künftig alle sechs Monate weiter sinken.

Wer ohnehin eine neue Heizung plant, fährt in vielen Fällen besser, wenn die Antragstellung zeitnah erfolgt.

Fazit

Änderungen ja – aber keine grundsätzliche Abkehr von der Förderung.

Die Reform der Heizungsförderung bringt Änderungen – aber keine grundsätzliche Abkehr von der Förderung. Für manche Eigentümer fällt der Zuschuss etwas geringer aus, andere profitieren sogar von den neuen Regelungen.

Die wichtigste Erkenntnis lautet: Wer seine Heizung ohnehin modernisieren möchte, sollte nicht unnötig warten. In vielen Fällen kostet das Zuwarten mehr Förderung als die Reform selbst.

Hinweis: Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Eckpunkte der geplanten BEG-Reform 2026 zusammen und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Verbindlich sind die Vorgaben von BAFA und KfW.

Fördermittel-Rechner 2026

Zuschuss für Wärmepumpe & Sanierung in wenigen Klicks abschätzen

Mit dem online verfügbaren Fördermittel-Rechner des Planungsbüro Coman erhalten Sie eine erste, unverbindliche Orientierung, welche Förderwege für Ihr Vorhaben nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Regeln von BAFA und KfW grundsätzlich in Frage kommen – und in welcher Größenordnung ein Zuschuss möglich sein könnte.

Sie beantworten kurze Fragen zu Ihrem Gebäude und zur geplanten Maßnahme. Der Rechner unterscheidet zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA) und Heizungstausch bzw. neuen Wärmeerzeugern (KfW), berücksichtigt Kostenobergrenzen und weist auf mögliche Boni hin, etwa in Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Was er leistet

Erste Orientierung zur Fördersumme

Voraussichtlicher Fördersatz, förderfähige Kosten und mögliche Boni – bezogen auf die aktuellen BAFA- und KfW-Bedingungen.

Was er beachtet

Antragslogik & Reihenfolge

Der Rechner erkennt, wenn bereits ein Angebot unterschrieben oder Arbeiten begonnen wurden – und weist auf notwendige Prüfschritte vor der Beauftragung hin.

Was er nicht ersetzt

Individuelle Förderberatung

Heizlast, Vorlauftemperatur, Dimensionierung der Wärmepumpe und das Zusammenspiel mit Dämmmaßnahmen prüfen wir gemeinsam vor Ort.

Online-Rechner
Fördermittel-Rechner starten
In neuem Tab öffnen

Der Rechner wird von Planungsbüro Coman bereitgestellt und in dieser Seite eingebettet. Ergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine fachliche Förderberatung. Für Ihr konkretes Projekt rechnen wir die Fördersituation gerne individuell mit Ihnen durch.

Sprechen Sie uns an

Ihr Projekt verdient ein individuelles Angebot.

Ob Klimaanlage, Wärmepumpe, Kälteanlage oder Luftreiniger – wir beraten Sie persönlich und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot, perfekt zugeschnitten auf Ihre Räume und Bedürfnisse.

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Specht Klima
Haddesser Str. 20
31840 Hessisch Oldendorf

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